03.11.2021
Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch im Fußballbetrieb neue Regelungen des Landes.
Die
Verschärfungen betreffen vor allem nicht-immunisierte, also weder
genesene noch geimpfte Personen. Schülerinnen und Schüler sind davon
ausgenommen.
Für den Außenbereich müssen in der Warnstufe alle
Anwesenden genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein
Schnelltest für nicht-immunisierte Personen in dieser Stufe ausreichend
ist. Die 3G-Pflicht gilt im Spiel- als auch im Trainingsbetrieb für alle
Personen (Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen,
Zuschauer:innen, Eltern, usw.), die das Vereinsgelände betreten. Ein
Selbsttest kann nach wie vor unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
Wenn Zuschauer:innen im Freien die Abstände nicht einhalten können,
muss eine medizinische Maske getragen werden. Dem Heimverein obliegt die
3G-Kontrollpflicht sowie weiterhin die Dokumentation der Kontaktdaten.
In geschlossenen Räumen, zum Beispiel bei der Nutzung
der Kabine, ist nun in der Warnstufe ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich.
D.h.: Personen müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen
PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine
Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für
Schiedsrichter:innen. Dies ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte
Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich. In
Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen
Maske.
In der Warnstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag
organisatorisch entlasten, indem er die erforderlichen Nachweise seiner
Spieler:innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber
schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal und unter dieser Meldung zum Download bereit. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht
eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts-
und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler:innen:
Sie gelten grundsätzlich als getestet (auch in den Ferien), da sie
mehrmals pro Woche in der Schule getestet werden. Personen bis
einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der
Warnstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest für das
Betreten von Innenräumen vorlegen.
Unabhängig von der Stufe gilt für alle Personen mit typischen
COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und
Teilnahmeverbot. Die 3G-Kontrolle sowie die Dokumentation der
Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie
das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen sind nach
der Corona-Verordnung des Landes BW weiterhin verpflichtend. Weitere
Details und Hilfestellungen finden Sie auf unseren Corona-Infoportal.
Quelle: https://sbfv.de/