Corona-Warnstufe in Kraft: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

03.11.2021

Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch im Fußballbetrieb neue Regelungen des Landes.

Die Verschärfungen betreffen vor allem nicht-immunisierte, also weder genesene noch geimpfte Personen. Schülerinnen und Schüler sind davon ausgenommen. Für den Außenbereich müssen in der Warnstufe alle Anwesenden genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest für nicht-immunisierte Personen in dieser Stufe ausreichend ist. Die 3G-Pflicht gilt im Spiel- als auch im Trainingsbetrieb für alle Personen (Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Zuschauer:innen, Eltern, usw.), die das Vereinsgelände betreten. Ein Selbsttest kann nach wie vor unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Wenn Zuschauer:innen im Freien die Abstände nicht einhalten können, muss eine medizinische Maske getragen werden. Dem Heimverein obliegt die 3G-Kontrollpflicht sowie weiterhin die Dokumentation der Kontaktdaten. In geschlossenen Räumen, zum Beispiel bei der Nutzung der Kabine, ist nun in der Warnstufe ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h.: Personen müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter:innen. Dies ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich. In Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. In der Warnstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, indem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler:innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal und unter dieser Meldung zum Download bereit. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler:innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet (auch in den Ferien), da sie mehrmals pro Woche in der Schule getestet werden. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warnstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest für das Betreten von Innenräumen vorlegen. Unabhängig von der Stufe gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Die 3G-Kontrolle sowie die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen sind nach der Corona-Verordnung des Landes BW weiterhin verpflichtend. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf unseren Corona-Infoportal.

Quelle: https://sbfv.de/

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